Technisches Lexikon / Rauchschutz / Rauchdichte
Rauchschutz / Rauchdichte
Rauchschutztüren
Im Wesentlichen werden in der ÖNORM B 3851 Klassifikation „S“ Rauchschutzabschlüsse definiert, welche den Durchgang von Rauchgasen (bis zu 200°) unter bestimmten Voraussetzungen verhindern bzw. einschränken, ohne dass diese Rauchschutzabschlüsse dabei dem direktem Feuer ausgesetzt sind. Rauchschutzabschlüsse (rauchdichte Türen) mit der Klassifikation „S“ werden gemäß ÖNORM B 3851:2004 Rauchschutzabschlüsse – Drehflügel-, Pendel und –tore, ein- und zweiflügelige hinsichtlich der Rauchdichtheit über die Ermittlung der Leckrate nach ÖNORM EN 1634-3 geprüft.
Die Prüfung erfolgt bei 2 Prüftemperaturen:
· Umgebungstemperatur („Sa“) 20 +- 10 ?C, a steht für „ambient“, Druck in Prüfkammer 50 Pa
· Erhöhte Temperatur („Sm“) 200 +- 20 ?C, m steht für „medium“ , Druck in Prüfkammer 50 Pa
Die Klassifizierung Sm (positives Prüfergebnis bei erhöhter Temperatur) bedeutet, dass auch die Klassifikation Sa mit eingeschlossen ist.
Rauchschutzabschlüsse müssen beim Auftreten von Rauch mindestens einmal selbsttätig schließen. Bei Wohnungseingangstüren, Schachtüren udgl. ist keine Selbstschließung oder Schließfolgeregelung erforderlich.
Vor der Prüfung auf Rauchdichtheit muss der Prüfkörper den Nachweis auf Bedienbarkeit durch 500 Öffnungs- und Schließzyklen erbringen.