Technisches Lexikon / Einbruchschutz

Einbruchschutz

Einbruchhemmende Türen sind dort zu, verwenden, wo das unbefugte gewaltsame Eindringen in einen zu schützenden Raum oder Bereich erschwert oder behindert werden soll.

Zu Grunde liegt die EN Normserie 1627-1630. Die ÖNORM B 5338 stellt eine nationale Erweiterung dar!

EN Normserie 1627-1630

EN 1627: Einbruchhemmende Bauprodukte (nicht für Betonfertigteile) — Anforderungen und Klassifizierung

Die Norm EN 1627 legt die Anforderungen und Klassifizierungssysteme der einbruchhemmenden Eigenschaften von Türen, Fenster, Rollläden u.ä. fest.

Einbruchhemmende Elemente werden in 6 Widerstandsklassen (1 als niedrigste Stufe) eingeteilt.

Die Normen EN 1628, EN 1629 und EN 1630 sind Prüfnormen, in denen die erforderlichen Prüfungen beschrieben sind

EN 1628: Einbruchhemmende Bauprodukte (nicht für Betonfertigteile) — Prüfverfahren für die Ermittlung der Widerstandsfähigkeit unter statischer Belastung

Ein Prüfstempel drückt auf die Türkonstruktion im Randbereich des Türblattes. Die statische Belastung wird 30 sec lang beibehalten. Die Verformung des Türblattes darf max. 10 mm als Differenz zur Ausgangslage betragen. Prüfbedingungen (Beispiel) siehe Tabelle

EN 1629: Einbruchhemmende Bauprodukte (nicht für Betonfertigteile) – Prüfverfahren für die Ermittlung der Widerstandsfähigkeit unter dynamischer Belastung

Simuliert die Belastung bei körperlichen Angriffen (Fußtritte, Schulterstöße) Der Prüfkörper wird einmal in jeder Ecke und dreimal in der Mitte getroffen. Prüfbedingungen siehe Tabelle

EN 1630: Einbruchhemmende Bauprodukte (nicht für Betonfertigteile) – Prüfverfahren für die Ermittlung der Widerstandsfähigkeit gegen manuelle Einbruchversuche

Tabelle: Überblick der Prüfbedingungen EN 1628 – 1630

Prüfnorm

RC 1

RC 2

RC 3

RC 4

RC 5

RC 6

EN 1628 statische Belastung z.B. an Verriegelungspunkten

300 kg

300 kg

600 kg

1.000 kg

1.500 kg

1.500 kg

EN 1629 dynamische Belastung 50 kg Stoßkörper, Fallhöhe

450 mm

450 mm

750 mm

keine Prüfung erforderlich

keine Prüfung erforderlich

keine Prüfung erforderlich

EN 1630 manueller Einbruch Widerstandszeit Max. Gesamtprüfzeit

3 min
15 min

5 min
20 min

10 min
30 min

15 min
40 min

20 min
50 min

ÖNORM B 5338

Diese Norm ist für einbruchhemmende Fester, Türen (Türeinheiten) und zusätzliche Abschlüsse (z.B. Rollläden, Fensterläden) anzuwenden, und zwar für ein- und mehrflügelige Elemente in den Öffnungsarten Drehen, Kippen, Klappen, Drehkippen, Schwingen, Schieben (horizontal und vertikal), Rollen und Falten sowie für nicht bewegliche Bauteile.

Diese Norm ist eine nationale Ergänzung zur Normenreihe EN 1627-1630, die die Klassifizierung und Anforderungen festlegt und Europa weit Gültigkeit besitzt.

Bestandteile einer Einbruch hemmenden Tür:

  • Türzarge, Türstock;
  • die zur Befestigung in der angrenzenden Wand (im Leibungs-, Sturz- und gegebenenfalls Bodenbereich) erforderlichen Befestigungsmittel, z. B Anker, Verschraubungen;
  • ein oder mehrere Türflügel einschließlich aller Schlösser, Verriegelungen, Türbänder, Führungsschienen, Beschläge u. a. m.

Je nach Konstruktion können weitere Bestandteile hinzukommen, wie z. B.:

  • Verglasungen oder andere transparente oder nicht transparente Füllungen;
  • Feststehende oder bewegliche Seitenteile und Oberlichten, geg. einschließlich Beschläge
  • Türschließer
  • Türgucker (Spione), Briefklappen, elektrische Türöffner, Zugangskontrollsysteme
  • Dämpfungs- und Dichtungsmaterial

Hersteller von Einbruch hemmenden Türen müssen sich einer Erstprüfung bei einer autorisierten Prüfstelle unterziehen. Die Erstprüfung gliedert sich in 3 Teile:

  • statische Belastung gemäß EN 1628 und Messung der Verformungen
  • dynamische Belastung gemäß EN 1629 mit einem Sandsack. Dies soll jene Belastungen simulieren, die durch Vandalismus auftreten können.
  • ab Widerstandsklasse 2: manuelle Einbruchversuche gemäß EN 1630 mit genormten Werkzeugsätzen. Dabei versuchen die Prüfer, in einer genau definierten Zeitspanne das einbruchhemmende Fenster wie ein richtiger Einbrecher aufzuhebeln oder zu überwinden.

Um die Bezeichnung „ÖNORM B 5338 geprüft“ führen zu dürfen, sind folgende Schritte notwendig:

  • Erstprüfung gemäß EN 1627-1630
  • positive Erstüberwachung der Produktion durch Prüfstelle
  • Abschluss eines Überwachungsvertrages mit Prüfstelle
  • laufende Eigen- und Fremdüberwachung der Produktion
  • Registrierung am Österreichischen Normungsinstitut

Die Fremdüberwachung wird bei kontinuierlich laufender Produktion 2 x jährlich durchgeführt.

Die Registrierung gemäß ÖNORM B 5338 stellt sicher, dass die Fenster und Türen durch ein unabhängiges Institut geprüft wurden, der Hersteller eine sehr genaue Werkskontrolle durchführt und regelmäßig durch das Prüfinstitut auf die Einhaltung aller Bestimmungen kontrolliert wird.