Technisches Lexikon / CE Kennzeichnung von Haustüren
CE Kennzeichnung von Haustüren
Mit dem CE-Zeichen / Leistungspass erklärt der Hersteller eigenverantwortlich, dass sein Produkt bestimmten Mindestanforderungen genügt. Diese sind je Produkt in den geltenden EU-Richtlinien europaweit festgelegt. Für Fenster und Außentüren gilt die Produktnorm EN 14351-1.
Die CE-Kennzeichnung / Leistungspass ist ein Hauptindikator für die Konformität eines Produkts mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen der EU und ermöglicht den freien Warenverkehr innerhalb des europäischen Marktes. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller in eigener Verantwortung, dass das Produkt alle Bedingungen erfüllt, die für die Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben sind, und gewährleistet damit, dass das Produkt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, umfasst die 27 Mitgliedsstaaten der EU und die EFTA-Mitgliedsländer Island, Norwegen und Liechtenstein) sowie in der Türkei verkauft werden darf.
Siehe Leitfaden von Holzforschung Austria zur CE Kennzeichnung von Außentüren.