Förderung in Wien
Eine Förderung können MieterInnen von Wohnungen und EigentümerInnen von Wohnungen erhalten.
Wesentliche Förderungsvoraussetzungen sind:
- FörderungswerberInnen müssen den Hauptwohnsitz in der zu sanierenden Wohnung führen.
- Nutzfläche der Wohnung: mindestens 22 Quadratmeter.
- Das Haus wurde vor mindestens 20 Jahren errichtet.
- Es werden nur einbruchshemmende Wohnungseingangstüren ab Widerstandsklasse 3 gefördert, welche nach der ÖNORM B5338 geprüft und gekennzeichnet sind.
Diese werden mit einem einmaligen, nichtrückzahlbarem Beitrag im Ausmaß von 20% der Kosten, max. 400 Euro bei einflügeligen, 800 Euro bei doppelflügeligen Türen, gefördert.
Aktuell finden Sie alle Informationen unter:
Antragsformular für Miet-, Genossenschafts- und Dienstwohnungen