Förderung in Wien

Eine Förderung können MieterInnen von Wohnungen und EigentümerInnen von Wohnungen erhalten.

Wesentliche Förderungsvoraussetzungen sind:

  • FörderungswerberInnen müssen den Hauptwohnsitz in der zu sanierenden Wohnung führen.
  • Nutzfläche der Wohnung: mindestens 22 Quadratmeter.
  • Das Haus wurde vor mindestens 20 Jahren errichtet.
  • Es werden nur einbruchshemmende Wohnungseingangstüren ab Widerstandsklasse 3 gefördert, welche nach der ÖNORM B5338 geprüft und gekennzeichnet sind.

Diese werden mit einem einmaligen, nichtrückzahlbarem Beitrag im Ausmaß von 20% der Kosten, max. 400 Euro bei einflügeligen, 800 Euro bei doppelflügeligen Türen, gefördert.

Aktuell finden Sie alle Informationen unter:

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/eingangstueren.html

Online-Formular

Antragsformular für Miet-, Genossenschafts- und Dienstwohnungen