Förderung in Burgenland
Detaillierte Informationen finden Sie unter
https://www.burgenland.at/themen/wohnen/sicheres-wohnen/sicherheitstueren/
Wie wird gefördert?
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Zuschuss kann nur einmal gewährt werden, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch
- Antrag kann bis spätestens 6 Monate nach Einbau bzw. Inbetriebnahme eingereicht werden
Was wird gefördert?
- Einbau einer Sicherheitstür, die nach der ÖNORM ENV 1627 bzw. ONÖRM B 5338 mit einer Widerstandsklassen von mind. 3 von einem nach den gewerberechtlichen Vorschriften befugten Unternehmen errichtet werden müssen (bei Wohnungen)
- den Einbau einer Alarmanlage mit einer Videoüberwachungsanlage in Kombination mit dem Einbau einer Sicherheitstüre (bei Eigenheimen)
- Der Nachweis über den fachgerechten Einbau der Sicherheitstüre ist vom befugten Unternehmen in einem Abnahmeprotokoll zu dokumentieren und zu bestätigen
- Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt 30% der anerkannten Investitionskosten, jedoch maximal EUR 500,-.
Antragsteller können sein
- Natürliche Personen mit dem Hauptwohnsitz am zu fördernden Objekt im Burgenland wie Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Mieter und Pächter
- Förderantrag ist beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 3 – Finanzen, Hauptreferat Wohnbauförderung, 7000 Eisenstadt einzubringen
Hinweis: Falsche Angaben im Förderantrag führen zur Ablehnung des Ansuchens und können einen strafrechtlichen Tatbestand verwirklichen. Förderungsbeträge, die aufgrund falscher Angaben gewährt wurden, können jederzeit zurückgefordert werden.
Informationen und Anträge erhalten Sie
- im Gemeindeamt
- beim Amt der Burgenländischen Landesregierung,
Abteilung 3 – Finanzen, Hauptreferat Wohnbauförderung,
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1,
Telefonnummer: 057-600/2800
- bei der Landespolizeidirektion Burgenland
Kriminalprävention
7000 Eisenstadt
Bundesamtsgebäude - bei jedem Bezirkspolizeikommando
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