Technisches Lexikon / Schallschutz

Schallschutz

Die Grundlage der Bauakustik bildet die Schalldämmung, die durch das Schalldämmmaß R mit der Einheit dB gekennzeichnet wird. Eine Tür mit einem angegebenen Schalldämmmaß verringert außenseitigen Lärm um die angegebene Dezibel (dB) Zahl.

Ein hohes Schalldämmmaß bedeutet einen geringen Transmissionsgrad und gutes Schalldämmvermögen. Das Schalldämmmaß hängt unter anderem auch von der Frequenz des Lärms ab.

Anforderungen an den Schallschutz von Türen

In der ÖNORM B 8115-2 Schallschutz und Raumakustik im Hochbau ist für Außen- und Wohnungseingangstüren ein Schalldämmmaß von 33 dB festgelegt.
RIHA Sicherheits-Wohnungseingangstüren erfüllen diese Vorgaben.