Technisches Lexikon / Brandschutz

Brandschutz

Brandschutztüren sollen im Falle eines Brandes den Übertritt des Feuers von einem Raum zum nächsten verhindern und somit die Rettung von Menschen durch die Feuerwehr sichern. Eine Feuer hemmende Tür zeichnet sich durch die Angabe der Feuerwiderstandsdauer aus. Für den Wohnbereich sind zum Beispiel Türen ab der Feuerwiderstandsklasse EI30 (vormals T30) relevant.

Damit Brandschutztüren ihren Zweck erfüllen, müssen sie geschlossen sein. Grundsätzlich leitet sich daraus die Anforderung ab, dass es sich um selbst schließende Türen handeln muss. Ausnahmen davon sind Wohnungseingangstüren (lt. OIB Richtlinie 2, Achtung bei anders lautendem Baubescheid!), die keinen Türschließer aufweisen müssen.

Brandschutztüren müssen in Österreich von einem autorisierten Prüfinstitut nach ÖNORM B 3850 geprüft sein. Ebenfalls müssen alle Brandschutztüren ein ÜA-Zeichen tragen.

Wenn Einbruch hemmende Türen auch Brandschutztüren sind, dann müssen bei den Prüfungen der Einbruchhemmung und der Brandhemmung die selbe Konstruktion am Prüfstand getestet worden sein.

Tipp: Vergewissern Sie sich beim Kauf von Brandschutz-Sicherheitstüren, ob die vorgelegten Zertifikate für die Türkonstruktionen übereinstimmen!

EI30-Brandschutz- und Einbruchhemmende Türen von RIHA tragen das für den Brandschutz das gesetzlich vorgeschriebene ÜA Zeichen.