Technisches Lexikon / Einbruchschutz
Einbruchschutz
Einbruchhemmende Türen sind dort zu, verwenden, wo das unbefugte gewaltsame Eindringen in einen zu schützenden Raum oder Bereich erschwert oder behindert werden soll.
Zu Grunde liegt die EN Normserie 1627-1630. Die ÖNORM B 5338 stellt eine nationale Erweiterung dar!
EN Normserie 1627-1630
EN 1627: Einbruchhemmende Bauprodukte (nicht für Betonfertigteile) — Anforderungen und Klassifizierung
Die Norm EN 1627 legt die Anforderungen und Klassifizierungssysteme der einbruchhemmenden Eigenschaften von Türen, Fenster, Rollläden u.ä. fest.
Einbruchhemmende Elemente werden in 6 Widerstandsklassen (1 als niedrigste Stufe) eingeteilt.
Die Normen EN 1628, EN 1629 und EN 1630 sind Prüfnormen, in denen die erforderlichen Prüfungen beschrieben sind
EN 1628: Einbruchhemmende Bauprodukte (nicht für Betonfertigteile) — Prüfverfahren für die Ermittlung der Widerstandsfähigkeit unter statischer Belastung
Ein Prüfstempel drückt auf die Türkonstruktion im Randbereich des Türblattes. Die statische Belastung wird 30 sec lang beibehalten. Die Verformung des Türblattes darf max. 10 mm als Differenz zur Ausgangslage betragen. Prüfbedingungen (Beispiel) siehe Tabelle
EN 1629: Einbruchhemmende Bauprodukte (nicht für Betonfertigteile) – Prüfverfahren für die Ermittlung der Widerstandsfähigkeit unter dynamischer Belastung
Simuliert die Belastung bei körperlichen Angriffen (Fußtritte, Schulterstöße) Der Prüfkörper wird einmal in jeder Ecke und dreimal in der Mitte getroffen. Prüfbedingungen siehe Tabelle
EN 1630: Einbruchhemmende Bauprodukte (nicht für Betonfertigteile) – Prüfverfahren für die Ermittlung der Widerstandsfähigkeit gegen manuelle Einbruchversuche
Tabelle: Überblick der Prüfbedingungen EN 1628 – 1630
Prüfnorm |
RC 1 |
RC 2 |
RC 3 |
RC 4 |
RC 5 |
RC 6 |
---|---|---|---|---|---|---|
EN 1628 statische Belastung z.B. an Verriegelungspunkten |
300 kg |
300 kg |
600 kg |
1.000 kg |
1.500 kg |
1.500 kg |
EN 1629 dynamische Belastung 50 kg Stoßkörper, Fallhöhe |
450 mm |
450 mm |
750 mm |
keine Prüfung erforderlich |
keine Prüfung erforderlich |
keine Prüfung erforderlich |
EN 1630 manueller Einbruch Widerstandszeit Max. Gesamtprüfzeit |
— |
3 min |
5 min |
10 min |
15 min |
20 min |
ÖNORM B 5338
Diese Norm ist für einbruchhemmende Fester, Türen (Türeinheiten) und zusätzliche Abschlüsse (z.B. Rollläden, Fensterläden) anzuwenden, und zwar für ein- und mehrflügelige Elemente in den Öffnungsarten Drehen, Kippen, Klappen, Drehkippen, Schwingen, Schieben (horizontal und vertikal), Rollen und Falten sowie für nicht bewegliche Bauteile.
Diese Norm ist eine nationale Ergänzung zur Normenreihe EN 1627-1630, die die Klassifizierung und Anforderungen festlegt und Europa weit Gültigkeit besitzt.
Bestandteile einer Einbruch hemmenden Tür:
- Türzarge, Türstock;
- die zur Befestigung in der angrenzenden Wand (im Leibungs-, Sturz- und gegebenenfalls Bodenbereich) erforderlichen Befestigungsmittel, z. B Anker, Verschraubungen;
- ein oder mehrere Türflügel einschließlich aller Schlösser, Verriegelungen, Türbänder, Führungsschienen, Beschläge u. a. m.
Je nach Konstruktion können weitere Bestandteile hinzukommen, wie z. B.:
- Verglasungen oder andere transparente oder nicht transparente Füllungen;
- Feststehende oder bewegliche Seitenteile und Oberlichten, geg. einschließlich Beschläge
- Türschließer
- Türgucker (Spione), Briefklappen, elektrische Türöffner, Zugangskontrollsysteme
- Dämpfungs- und Dichtungsmaterial
Hersteller von Einbruch hemmenden Türen müssen sich einer Erstprüfung bei einer autorisierten Prüfstelle unterziehen. Die Erstprüfung gliedert sich in 3 Teile:
- statische Belastung gemäß EN 1628 und Messung der Verformungen
- dynamische Belastung gemäß EN 1629 mit einem Sandsack. Dies soll jene Belastungen simulieren, die durch Vandalismus auftreten können.
- ab Widerstandsklasse 2: manuelle Einbruchversuche gemäß EN 1630 mit genormten Werkzeugsätzen. Dabei versuchen die Prüfer, in einer genau definierten Zeitspanne das einbruchhemmende Fenster wie ein richtiger Einbrecher aufzuhebeln oder zu überwinden.
Um die Bezeichnung „ÖNORM B 5338 geprüft“ führen zu dürfen, sind folgende Schritte notwendig:
- Erstprüfung gemäß EN 1627-1630
- positive Erstüberwachung der Produktion durch Prüfstelle
- Abschluss eines Überwachungsvertrages mit Prüfstelle
- laufende Eigen- und Fremdüberwachung der Produktion
- Registrierung am Österreichischen Normungsinstitut
Die Fremdüberwachung wird bei kontinuierlich laufender Produktion 2 x jährlich durchgeführt.
Die Registrierung gemäß ÖNORM B 5338 stellt sicher, dass die Fenster und Türen durch ein unabhängiges Institut geprüft wurden, der Hersteller eine sehr genaue Werkskontrolle durchführt und regelmäßig durch das Prüfinstitut auf die Einhaltung aller Bestimmungen kontrolliert wird.